Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?
Nach § 4 der Vereinssatzung kann jede natürliche und juristische Person Mitglied werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Jahresbeiträge richten sich nach der Art der Mitgliedschaft. Sie werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und sind beim Beitritt und dann immer zu Jahresbeginn fällig. Anträge, die nach dem 1. November eingehen, werden - wenn nicht anders vermerkt - automatisch für das kommende Jahr verbucht. Anteilmäßige Zahlungen sind leider nicht möglich. Wollen Sie uns nach dem 1. November durch einen Beitrag für das laufende Jahr finanziell unterstützen, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Antrag. Vielen Dank für Ihre Zuwendung.

aktueller Jahresbeitrag:

  • Mitgliedschaft, regulär: 100 Euro
  • Mitgliedschaft, ermäßigt: 50 Euro (Beitrag für Auszubildende, Studierende und Erwerbslose, bitte jährlich nachweisen)
  • Institutionelle Mitgliedschaft: 200 Euro
  • Fördermitgliedschaft: ab 300 Euro

Überweisung oder Einzugsverfahren?
Beide Verfahren sind möglich, Sie haben die Wahl. Selbstverständlich können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Einzugsermächtigung erteilen und auch jederzeit Ihre Ermächtigung widerrufen.

Überweisung
Empfänger: netzwerk mode textil e. V.
Verwendungszweck: Jahresbeitrag xxxx, Nachname, Vorname, Titel / Institution
Bankverbindung: Berliner Volksbank
BIC: BEVO DE BB
IBAN: DE 02 1009 0000 2122 4470 09

Einzugsverfahren

Hierzu füllen Sie bitte das Formular Einzugsermächtigung > aus und schicken es unterschrieben per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Wenn Sie sich für dieses für alle vorteilhafte Verfahren entscheiden, wird Ihr Jahresbeitrag einmalig bei Eintritt und dann jeweils am 15. Januar von Ihrem Konto abgebucht. Leider besteht diese Möglichkeit nur bei deutschen Bankinstituten.

Liegt keine Einzugsermächtigung vor, sind die Mitgliedsbeiträge unaufgefordert bis zum 15. Februar des neuen Jahres unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen. Alle Mitglieder erhalten im Januar eine Zuwendungsbestätigung über den Mitgliedsbeitrag des vergangenen Jahres und eine Rechnung für das neue Jahr.

Kündigung der Mitgliedschaft (Satzung, § 4)
Ein Austritt ist aus organisatorischen Gründen leider nur zum Ende des Kalenderjahrs möglich. Er erfolgt durch eine formlose schriftliche Erklärung mit Unterschrift an die Vereinsadresse > unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten. Stichtag ist der 1. November des laufenden Jahres.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!