Profil

Unterkategorien : Organisation (25/3), Ansprechpartner*innen (0/0), Flyer nmt (1/0)

Bankverbindung netzwerk mode textil e. V.

Berliner Volksbank
BIC: BEVO DE BB
IBAN: DE 02 1009 0000 2122 4470 09

 

Liste der Ansprechpartner*innen netzwerk mode textil e. V.

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VORSTAND

1. Vorsitzende
Prof. Dr. Gudrun Marlene König
Geschäftsführung
Kontakt: g.koenig@netzwerk-mode-textil.de

2. Vorsitzende
Prof. Dr. Lioba Keller-Drescher
stellv. Geschäftsführung | Schriftführung
Kontakt: l.keller-drescher@netzwerk-mode-textil.de

Schatzmeisterin
Dr. Rosita Nenno
Finanzen | Mitgliederverwaltung
Kontakt: r.nenno@netzwerk-mode-textil.de

Beisitzerin
Dr. Katrin Lindemann
Website | Social Media
Kontakt: k.lindemann@netzwerk-mode-textil.de

Beisitzerin
Dr. Dagmar Venohr
Projekte | Internationales
Kontakt: d.venohr@netzwerk-mode-textil.de

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TEAM

PR ׀ Öffentlichkeitsarbeit
Pressekontakte ׀ Pressemitteilungen
Dr. Isa Fleischmann-Heck
Kontakt: presse@netzwerk-mode-textil.de
Kontakt: i.fleischmann-heck@netzwerk-mode-textil.de

Newsletter
Zusammenstellung |Herausgabe ׀ Verschickung
Anna Maria Buchholz
Kontakt: newsletter@netzwerk-mode-textil.de

facebook
Koordination ׀ account
Marie Helbing M.A.
Kontakt: m.helbing@netzwerk-mode-textil.de

twitter
Koordination ׀ account
Dr. Sabine de Günther
Kontakt: s.de-guenther@netzwerk-mode-textil.de

Online-Veranstaltungen nmt
Helen Przibilla M.A.
Kontakt: h.przibilla@netzwerk-mode-textil.de

Flyerverschickung
Rosemarie Fechteler-Borchert
Kontakt: fechteler-borchert@gmx.de

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Webmasterin
Websitepflege ׀ Zugangsprobleme ׀ Manuals ׀ Teambetreuung
Hildegard Ringena M.A.
Kontakt: h.ringena@netzwerk-mode-textil.de

Chefredaktion Website
Dr. Gundula Wolter
Kontakt: g.wolter@netzwerk-mode-textil.de

Redaktion Website
Hildegard Ringena M.A.
Kontakt: h.ringena@netzwerk-mode-textil.de

Bildredaktion Website ׀ Bildrechte
Anna-Sophie Howoldt
Kontakt: mail@ansoho.com

Online-Redaktion Aktuelles
Ausstellungen
N.N.
Kontakt: h.ringena@netzwerk-mode-textil.de

Online-Redaktion Aktuelles
Tagungen ׀ Symposien
Prof. Dr. Ulla Gohl-Völker
Kontakt: u.gohl-voelker@netzwerk-mode-textil.de

Online-Redaktion Aktuelles
Neuerscheinungen
N. N.

Online-Redaktion Linksammlung
N. N.

Online-Redaktion Bibliografie ׀ Aufsätze
Andrea Joosten
Kontakt: a.joosten@netzwerk-mode-textil.de

Online-Redaktion Filmothek
N. N.
Kontakt: h.ringena@netzwerk-mode-textil.de

Betreuung Online-Rezensionen
Anno Stockem
Kontakt: rezensionen@netzwerk-mode-textil.de

Betreuung Online-Berichte
N. N.

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Chefredaktion Jahrbuch
Dr. Michaela Breil
Kontakt: m.breil@netzwerk-mode-textil.de

Herausgeberinnen Jahrbuch
Prof. Dr. Gudrun M. König
Kontakt: g.koenig@netzwerk-mode-textil.de
Prof. Dr. Lioba Keller-Drescher
Kontakt: l.keller-drescher@netzwerk-mode-textil.de

Nachwuchskolleg
Koordination Beratung & Aktivitäten
Dr. Melanie Haller
Kontakt: melanie.haller@uni-paderborn.de

Datenbank Abschlussarbeiten
Kontakt: abschlussarbeiten@netzwerk-mode-textil.de
Projektleitung: Dr. Maria Merseburger
Kontakt: m.merseburger@netzwerk-mode-textil.de

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Arbeitskreis Nachhaltigkeit
Dr. Heike Derwanz
Kontakt: h.derwanz@akbild.ac.at
Prof. Dr. Elisabeth Hackspiel-Mikosch
Kontakt: e.hackspiel@netzwerk-mode-textil.de

Arbeitskreis kulturelle Aneignung
Ulrike Ettinger
Kontakt: ulrike_ettinger@yahoo.de

Arbeitskreis nichteuropäische Textilien
Elisabeth Seyerl
Kontakt: elisabeth_seyerl@yahoo.com

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Satzung

Satzung | Stand 04. Mai 2019 | pdf. Download
(Die Neufassung ersetzt die Satzung vom 09. Mai 2015)

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen netzwerk-mode-textil e.V.
(2) Er hat den Sitz in Berlin.
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, durch die Schaffung eines interdisziplinären Netzwerks, das Forschenden, Lehrenden, Spezialisten, Kreativen und Interessierten ermöglicht, über die Kulturgeschichte und -wissenschaften von Kleidung / Mode /Textilien auf wissenschaftlicher Ebene zu kommunizieren und das den wissenschaftlichen Austausch fördert.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Ausrichtung von öffentlichen Vorträgen und Tagungen, die Realisierung einer Internetplattform, die Herausgabe einer Vereinszeitschrift, die Durchführung von Gesprächsrunden und Arbeitsgruppen, die Förderung und Durchführung von entsprechender Bildungs- und Beratungsarbeit und die Organisation von gemeinsamen Exkursionen. Ferner widmet sich der Verein dem Sammeln, Aufbereiten und Verbreiten von Informationen und Fachwissen. Er unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Vermittlung von Kontakten und Informationen und durch die Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen und Institutionen ähnlicher gemeinnütziger Zielsetzung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung der Erziehung, Bildung und Information.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 2 Abs.1) führt der Verein für bestimmte Dienstleistungen und Angebote einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Kalenderjahrs möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten.

(5) Handelt ein Mitglied dem Vereinszweck zuwider oder verstößt es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins, so kann der Vorstand das Mitglied vorläufig aus dem Verein ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die auf den Ausschluss folgende Mitgliederversammlung. Die Klage gegen den das Mitglied ausschließenden Beschluss der Mit-gliederversammlung ist innerhalb eines Monats seit Zugang des Protokolls der Mitgliederversammlung zulässig.
Wenn nach erfolgter Mahnung innerhalb einer Frist von 3 Monaten kein Zahlungseingang gebucht werden kann, erfolgt die Streichung von der Mitgliederliste. Die Wiedereintragung erfolgt nach vollständiger Zahlung der rückständigen Mitgliedsbeiträge. Für die Dauer der Streichung von der Mitgliederliste ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.

§ 5 Beiträge

(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/4 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens sechs Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels oder der Versendung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Einladung enthält die vorläufige Tagesordnung. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zugehen. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt. Die endgültige Tagesordnung wird zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung versandt.

(4) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
a) die Entgegennahme des Jahresberichts
b) die Genehmigung des Jahresabschlusses
c) die Genehmigung des Haushaltsplans
d) die Entlastung des Vorstandes
e) die Wahl der Vorstandsmitglieder
f) die Wahl der Rechnungsprüfer
g) die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern
h) die rechtzeitig zur Mitgliederversammlung gestellten Anträge gemäß Abs. 3.
I ) die Höhe und die Fälligkeit des Jahresmitgliedsbeitrags
j) Satzungsänderungen
k) Auflösung des Vereins

(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmübertragung auf ein anderes Mitglied ist zulässig. Die Bevollmächtigung hat schriftlich zu erfolgen.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Ein Antrag zur Satzungsänderung ist mindestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand muss den Antrag bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich zuleiten. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit, für die Auflösung des Vereins ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitglieds darf das vorläufig ausgeschlossene Mitglied nicht abstimmen.

(7) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Sie ist allen Mitgliedern nach Abstimmung mit dem Vorstand zu übersenden. Das Protokoll ist allen Mitgliedern nach 6 Wochen zur Kenntnis zu geben.

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, dem / der ersten Vorsitzenden, dem / der zweiten Vorsitzenden und dem / der Schatzmeister/-in. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

(2) Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen,
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in
- zwei Beisitzern/Beisitzerinnen

(3) Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die Mitglieder des Vorstands werden grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich. Die satzungsmäßig bestellten Amtsträger des Vereins können für ihre Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.
Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen / eine Geschäftsführer/in bestellen. Diese/r ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der Vorstand kann Beiräte vorschlagen, über die die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließt.

(5) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal statt.

(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich oder per Email gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder vorher ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erteilt haben.

(8) Der /  die Schatzmeister/-in hat auf der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht abzulegen über Einnahmen, Ausgaben und den Stand des Vereinsvermögens. Sie / er hat darüber hinaus einen Vorschlag zur Mittelverteilung für das kommende Geschäftsjahr auf der Grundlage des vergangenen Geschäftsjahres zur Beschlussfassung vorzulegen.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Ruth-Bleckwenn-Stiftung oder eine vergleichbare gemeinnützige Organisation, die im Sinne des Vereinszwecks arbeitet und es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde überarbeitet und ergänzt und in der vorliegenden Form in der 11. Jahresmitgliederversammlung am 04. Mai 2019 in Berlin beschlossen.

Registergericht: Berlin-Charlottenburg / Registernummer: VR 27832

 

Organisation

Institutionelle Organe von netzwerk mode textil e. V.

  • Fünfköpfiger Gesamtvorstand, bestehend aus zwei Vorsitzenden, eine*r Schatzmeisterin und zwei Beisitzer*innen.
  • Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr zusammentritt und dabei alle zwei Jahre den Gesamtvorstand und jährlich nach Bedarf einen Beirat wählt oder bestätigt.
  • Team aus aktiven, nicht gewählten Mitgliedern, die unentgeltlich klar umrissene Aufgaben für einen nicht festgelegten Zeitraum übernehmen und selbst verantworten.

 

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?
Nach § 4 der Vereinssatzung kann jede natürliche und juristische Person Mitglied werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Jahresbeiträge richten sich nach der Art der Mitgliedschaft. Sie werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und sind beim Beitritt und dann immer zu Jahresbeginn fällig. Anträge, die nach dem 1. November eingehen, werden - wenn nicht anders vermerkt - automatisch für das kommende Jahr verbucht. Anteilmäßige Zahlungen sind leider nicht möglich. Wollen Sie uns nach dem 1. November durch einen Beitrag für das laufende Jahr finanziell unterstützen, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Antrag. Vielen Dank für Ihre Zuwendung.

aktueller Jahresbeitrag:

  • Mitgliedschaft, regulär: 100 Euro
  • Mitgliedschaft, ermäßigt: 50 Euro (Beitrag für Auszubildende, Studierende und Erwerbslose, bitte jährlich nachweisen)
  • Institutionelle Mitgliedschaft: 200 Euro
  • Fördermitgliedschaft: ab 300 Euro

Überweisung oder Einzugsverfahren?
Beide Verfahren sind möglich, Sie haben die Wahl. Selbstverständlich können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Einzugsermächtigung erteilen und auch jederzeit Ihre Ermächtigung widerrufen.

Überweisung
Empfänger: netzwerk mode textil e. V.
Verwendungszweck: Jahresbeitrag xxxx, Nachname, Vorname, Titel / Institution
Bankverbindung: Berliner Volksbank
BIC: BEVO DE BB
IBAN: DE 02 1009 0000 2122 4470 09

Einzugsverfahren

Hierzu füllen Sie bitte das Formular Einzugsermächtigung > aus und schicken es unterschrieben per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Wenn Sie sich für dieses für alle vorteilhafte Verfahren entscheiden, wird Ihr Jahresbeitrag einmalig bei Eintritt und dann jeweils am 15. Januar von Ihrem Konto abgebucht. Leider besteht diese Möglichkeit nur bei deutschen Bankinstituten.

Liegt keine Einzugsermächtigung vor, sind die Mitgliedsbeiträge unaufgefordert bis zum 15. Februar des neuen Jahres unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen. Alle Mitglieder erhalten im Januar eine Zuwendungsbestätigung über den Mitgliedsbeitrag des vergangenen Jahres und eine Rechnung für das neue Jahr.

Kündigung der Mitgliedschaft (Satzung, § 4)
Ein Austritt ist aus organisatorischen Gründen leider nur zum Ende des Kalenderjahrs möglich. Er erfolgt durch eine formlose schriftliche Erklärung mit Unterschrift an die Vereinsadresse > unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten. Stichtag ist der 1. November des laufenden Jahres.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!

 

Ziele

Als interdisziplinäres Netzwerk dienen wir Forschenden, Lehrenden, Spezialisten, Kreativen und Interessierten. In unserem Kreis tauschen sich Mitglieder über die Kulturgeschichte und -wissenschaften von Kleidung, Mode und Textilien aus und finden hier reichlich Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen für ihre eigenen Projekte. Wir sammeln, verarbeiten und verbreiten über unsere Website, den monatlichen Newsletter und Veranstaltungen regelmäßig Fachwissen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesen Themen.

Was ist erreicht, was ist geplant?

Internetplattform
Der Verein stellt seit Herbst 2008 eine Internetplattform bereit. Seit dem Website-Relaunch 2011 wird das Angebot an aktuellen Informationen immer stärker erweitert, zudem werden die Archive zu Ausstellungen, Tagungen, Modefilmen und Fachliteratur kontinuierlich ausgebaut.

Tagungen / Vorträge / Symposien / Workshops
Bisher war der Verein an acht Tagungen beteiligt (Krefeld 2009, Potsdam 2010, Zürich 2011, Berlin 2013, St. Gallen 2015, Berlin 2016, Berlin 2017, Wien 2018) und kooperierte dabei eng mit Hochschulen und Universitäten.

Publikationen
Die von netzwerk mode textil e. V. herausgegebene Tagungsbandreihe Intelligente Verbindungen > startete im März 2011 und umfasst inzwischen mehrere Bände. Das Layout der Tagungsbandreihe steht den Mitgliedern für alle künftigen Herausgaben als online- oder print-Version kostenfrei zur Verfügung. 2017 wurde das erste nmt-Jahrbuch mit Beiträgen von unseren Mitgliedern aus Theorie und Praxis auf den Weg gebracht, ebenfalls konzipiert und herausgegeben von netzwerk mode textil e. V. Mit dieser Publikationsreihe wird die Sichtbarkeit der Aktivitäten der Netzwerker*innen erhöht und der Austausch unter Expert*innen forciert und gestärkt. Geplant ist ein jährliches Erscheinen.

Gesprächsrunden / Ausstellungsbesuche / Exkursionen
Seit 2009 treffen wir uns zu regionalen Gesprächsrunden, besuchen gemeinsam Ausstellungen und unternehmen Exkursionen unter fachkundiger Führung. Auch dieses Angebot wird sukzessive ausgebaut.

Projektgruppen
Mitglieder des Vereins haben sich in Projektgruppen und Arbeitskreisen zusammengefunden:

Newsletter
Dieser wird seit Januar 2010 monatlich an alle Mitglieder versandt. Der aktuelle Newsletter > steht zum Download zur Verfügung, das Archiv Newsletter ist nur Mitgliedern zugänglich.

Zukunftsprojekte

  • Einbindung von Forschungsprojekten von Mitgliedern
  • Ausrichtung von Symposien und Fachtagungen
  • Veröffentlichung von themenrelevanten Dissertationen
  • Erweiterung der medialen Präsenz
  • Wettbewerbe | Auslobung von Preisen

Förderer / Partner/ Mitglieder
Um das Geplante umzusetzen, braucht der Verein Förderer und Partner >. Ebenso wichtig sind aktive Mitglieder, die sich am Aufbau des Vereins beteiligen. 

Eingeladen zur Mitgliedschaft bei netzwerk mode textil e. V. sind Studierende, Kolleg*innen sowie Interessierte aus den Bereichen:

  • Kleider- und Modegeschichte
  • Modetheorie
  • Kulturgeschichte
  • Kulturwissenschaft
  • Kulturanthropologie
  • Ethnologie
  • Textile Künste
  • Textilwissenschaft
  • Textilrestaurierung
  • Textil- und Modedesign
  • Theater- und Filmkostüm
  • Museen und private Sammlungen
  • Ausbildungsstätten
  • Textil- und Modeindustrie
  • Textil- und Modehandwerk
  • Modejournalismus

Ein Beitritt ist für Auszubildende, Studierende, Doktorant*innen und junge Kolleg*innen besonders attraktiv. Unsere Aktivitäten und insbesondere die aktive Mitarbeit bieten die Möglichkeit, zahlreiche Kontakte zu knüpfen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln, die beim Berufsstart weiterhelfen können. Ebenso willkommen sind Institutionen, Museen und Ausbildungsstätten. Auch sie profitieren von den Kontakten und Aktivitäten von netzwerk mode textil e. V.

Wir wünschen uns engagierte Mitglieder mit professionellem Anspruch, die unser Netzwerk mit Energie und Fachkompetenz mitgestalten und ausbauen.

 



 

netzwerk mode textil

Interessenvertretung der kulturwissenschaftlichen Textil-, Kleider- und Modeforschung e. V.

„Intelligente Verbindungen“ – unter diesem Motto trat das netzwerk mode textil bei seiner Auftaktveranstaltung im März 2009 zusammen. Der Titel ist bis heute Programm. Es geht uns um die berufliche Vernetzung aller, die sich für die Kulturgeschichte und Kulturwissenschaft von Textilien, Bekleidung und Mode interessieren.

Gründung
Der Wunsch nach einem interdisziplinären Verein bestand schon seit Jahren, 2008 folgte die Umsetzung. Auf Initiative von Prof. Dr. Jutta Beder, Dr. Elisabeth Hackspiel und Prof. Dr. Gundula Wolter und vier weiteren Unterstützer*innen wurde netzwerk mode textil e. V. gegründet. Der Verein ist seit dem 14. Juli 2008 mit diesem Namen im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen. Zum 10-jährigen Bestehen unseres Netzwerks erschien im nmt-Jahrbuch 2018 ein Rück- und Überblick über die Vereinsgeschichte mit dem Titel „Wie wir wurden was wir sind. 10 Jahre netzwerk mode textil e.V.“ >, der nachzeichnet, wie sich nmt von einer Idee zu einer gut etablierten Fachgesellschaft entwickelte. 

Mitglieder
Inzwischen gehören zum Netzwerk zahlreiche Ausbildungsstätten und Museen sowie Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen: Kunst- und Modegeschichte, Modetheorie, Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie, Ethnologie, Soziologie u.v.m. Kurator*innen, Textilrestaurator*innen, Kostümgestalter*innen sowie Textil- und Modedesigner*innen schlossen sich ebenso an wie Künstler*innen, Textilwissenschaftler*innen, Modejournalist*innen und viele Lehrende, Studierende, Doktorand*innen und Auszubildende.

Aktivitäten
Wir fördern die kulturwissenschaftliche Textil-, Kleider- und Modeforschung und verknüpfen interdisziplinäre Projekte. Unsere klar strukturierte und stets aktuelle Internetseite bietet eine Fülle von Informationen von hohem Nutzwert: Hier finden sich Hinweise auf die neusten Publikationen, aktuelle Ausstellungen und Fachtagungen. Es gibt fachlich fundierte Buchrezensionen, Ausstellungsbesprechungen und eine gut sortierte Linksammlung. Mitglieder haben exklusiv Zugang zu Verzeichnissen von Museen, Sammlungen, Ausbildungsstätten, Modefilmen und Stiftungen sowie zu Literaturverzeichnissen zur Kulturgeschichte der Bekleidung und Mode. Einmal im Monat versenden wir einen Newsletter an unsere Mitglieder, der über Neues aus dem Netzwerk und aus der Welt der Mode- und Textilforschung informiert. Die vom Verein herausgegebene Tagungsbandreihe „Intelligente Verbindungen“ existiert seit 2011. Band eins bis drei sind auf unserer Website für die interessierte Öffentlichkeit eingepflegt, somit können alle Aufsätze frei aufgerufen, gelesen und ausgedruckt werden (siehe Tagungsbände > . © bei den Rechteinhaber*innen). Seit 2017 erscheinen nmt-Jahrbücher mit Beiträgen von unseren Mitgliedern aus Theorie und Praxis, ebenfalls konzipiert und herausgegeben von netzwerk mode textil e. V. Mitglieder erhalten eine print-Version als Jahresgabe, die online-Version wird zeitgleich bereitgestellt und ist frei zugänglich (siehe Jahrbücher >). Zum 10-jährigen Jubiläum des Vereins konnte die nmt-Datenbank > online gehen. Sie enthält von Vereinsmitgliedern zusammengetragene und für die Forschungsgemeinschaft bereitgestellte Informationen zu Forschungsarbeiten mit Fokus auf Kleidung, Mode und | oder Textilien. Erfasst sind Magister-, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertations- und Habilitationsschriften seit 2000 bis heute.

Seit 2021 findet jeden Monat ein digitales Treffen statt. Dabei wechseln sich überregionale Jours fixes zum vereinsinternen Austausch über fachliche Themen mit wissenschaftlichen Vorträgen ab, an denen alle Mitglieder und Gäste kostenlos teilnehmen können.

Das netzwerk mode textil fördert auch den persönlichen Austausch unter den Mitgliedern. In verschiedenen Städten treffen sich Mitglieder und Interessierte zu einem Jour fixe. In diesen Runden lassen sich wertvolle Kontakte knüpfen und neue Projekte diskutieren. Die jährliche Mitgliederversammlung findet an wechselnden Orten statt und wird begleitet von einem anspruchsvollen, abwechslungsreichen Rahmenprogramm.

Status
Der Verein netzwerk mode textil e. V. hat seinen Sitz in Berlin und wird seit dem 14. Juli 2008 unter VR 27832 beim Registergericht Berlin-Charlottenburg geführt. Seit 1. Januar 2010 ist netzwerk mode textil e. V. als "gemeinnützig" anerkannt, d.h. Zuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Zuständig ist das Finanzamt für Körperschaften I, 14057 Berlin. Der Verein hat die StNr. 27/673/53542.