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Satzung

Satzung | Stand 04. Mai 2019 | pdf. Download
(Die Neufassung ersetzt die Satzung vom 09. Mai 2015)

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen netzwerk-mode-textil e.V.
(2) Er hat den Sitz in Berlin.
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, durch die Schaffung eines interdisziplinären Netzwerks, das Forschenden, Lehrenden, Spezialisten, Kreativen und Interessierten ermöglicht, über die Kulturgeschichte und -wissenschaften von Kleidung / Mode /Textilien auf wissenschaftlicher Ebene zu kommunizieren und das den wissenschaftlichen Austausch fördert.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Ausrichtung von öffentlichen Vorträgen und Tagungen, die Realisierung einer Internetplattform, die Herausgabe einer Vereinszeitschrift, die Durchführung von Gesprächsrunden und Arbeitsgruppen, die Förderung und Durchführung von entsprechender Bildungs- und Beratungsarbeit und die Organisation von gemeinsamen Exkursionen. Ferner widmet sich der Verein dem Sammeln, Aufbereiten und Verbreiten von Informationen und Fachwissen. Er unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Vermittlung von Kontakten und Informationen und durch die Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen und Institutionen ähnlicher gemeinnütziger Zielsetzung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung der Erziehung, Bildung und Information.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 2 Abs.1) führt der Verein für bestimmte Dienstleistungen und Angebote einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Kalenderjahrs möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten.

(5) Handelt ein Mitglied dem Vereinszweck zuwider oder verstößt es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins, so kann der Vorstand das Mitglied vorläufig aus dem Verein ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die auf den Ausschluss folgende Mitgliederversammlung. Die Klage gegen den das Mitglied ausschließenden Beschluss der Mit-gliederversammlung ist innerhalb eines Monats seit Zugang des Protokolls der Mitgliederversammlung zulässig.
Wenn nach erfolgter Mahnung innerhalb einer Frist von 3 Monaten kein Zahlungseingang gebucht werden kann, erfolgt die Streichung von der Mitgliederliste. Die Wiedereintragung erfolgt nach vollständiger Zahlung der rückständigen Mitgliedsbeiträge. Für die Dauer der Streichung von der Mitgliederliste ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.

§ 5 Beiträge

(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/4 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens sechs Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels oder der Versendung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Einladung enthält die vorläufige Tagesordnung. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zugehen. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt. Die endgültige Tagesordnung wird zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung versandt.

(4) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
a) die Entgegennahme des Jahresberichts
b) die Genehmigung des Jahresabschlusses
c) die Genehmigung des Haushaltsplans
d) die Entlastung des Vorstandes
e) die Wahl der Vorstandsmitglieder
f) die Wahl der Rechnungsprüfer
g) die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern
h) die rechtzeitig zur Mitgliederversammlung gestellten Anträge gemäß Abs. 3.
I ) die Höhe und die Fälligkeit des Jahresmitgliedsbeitrags
j) Satzungsänderungen
k) Auflösung des Vereins

(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmübertragung auf ein anderes Mitglied ist zulässig. Die Bevollmächtigung hat schriftlich zu erfolgen.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Ein Antrag zur Satzungsänderung ist mindestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand muss den Antrag bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich zuleiten. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit, für die Auflösung des Vereins ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitglieds darf das vorläufig ausgeschlossene Mitglied nicht abstimmen.

(7) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Sie ist allen Mitgliedern nach Abstimmung mit dem Vorstand zu übersenden. Das Protokoll ist allen Mitgliedern nach 6 Wochen zur Kenntnis zu geben.

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, dem / der ersten Vorsitzenden, dem / der zweiten Vorsitzenden und dem / der Schatzmeister/-in. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

(2) Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen,
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in
- zwei Beisitzern/Beisitzerinnen

(3) Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die Mitglieder des Vorstands werden grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich. Die satzungsmäßig bestellten Amtsträger des Vereins können für ihre Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.
Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen / eine Geschäftsführer/in bestellen. Diese/r ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der Vorstand kann Beiräte vorschlagen, über die die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließt.

(5) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal statt.

(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich oder per Email gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder vorher ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erteilt haben.

(8) Der /  die Schatzmeister/-in hat auf der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht abzulegen über Einnahmen, Ausgaben und den Stand des Vereinsvermögens. Sie / er hat darüber hinaus einen Vorschlag zur Mittelverteilung für das kommende Geschäftsjahr auf der Grundlage des vergangenen Geschäftsjahres zur Beschlussfassung vorzulegen.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Ruth-Bleckwenn-Stiftung oder eine vergleichbare gemeinnützige Organisation, die im Sinne des Vereinszwecks arbeitet und es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde überarbeitet und ergänzt und in der vorliegenden Form in der 11. Jahresmitgliederversammlung am 04. Mai 2019 in Berlin beschlossen.

Registergericht: Berlin-Charlottenburg / Registernummer: VR 27832

 

Membership

There is only a German version available.

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Organization

The society is managed by a Board of Trustees, an advisory council and a small team of active members:

// The Board of Trustees consists of two trustees and a treasurer and is elected every two years.

// Members of the Advisory Council are elected or confirmed once a year to advise the Board on subject-related matters.

// Members meet at least once a year at the AGM.

// Certain members have taken on clearly defined roles for an unspecified period of time. These active members are unelected, they have volunteered for their role.

 

Aims

As an interdisciplinary network we serve researchers, lecturers, specialists, creatives and enthusiasts. We provide a forum for the exchange of ideas as well as support for individual projects. We also regularly collect and disseminate new findings and research results and keep developing our educational offer and other services.

What have we achieved, what are we aiming for?

Online presence
Our website was launched in autumn 2008 and is constantly evolving. The 2011 relaunch offers new opportunities and will help us to expand our offer.

Conferences / lectures / symposia / workshops
We have so far been involved in three conferences: Krefeld 2009, Potsdam 2010 and Zürich 2011, organised in collaboration with colleges and universities. We are planning to expand our this side of activities.

Publications
The first issue of our online series intelligente-verbindungen.de was devoted to our conference in March 2011 and we are also working on a series of print publications focusing on particular subjects.

Discussion groups, exhibition visits, study trips
Since 2009 we have been organising regional discussion groups, attended exhibitions together and have undertaken study trips with expert guides. This offer will also be extended.

Project groups
In 2009 we formed a working group for our website relaunch. Project groups for various online directories are in planning or about to be founded:

  • bibliographies
  • museums/collections
  • diplomas and MA theses, dissertations
  • scholarships
  • reviews of books, conferences and exhibitions

Newsletter
The monthly newsletter, which has been emailed to our members since January 2010, will continue. We will increase our coverage of society related news as well as expanding the content and including images.

Future projects

  • online discussion forums relating to topical themes and particular subjects
  • inks with research projects
  • cooperation with institutions and places of learning

Implemenation Plans
To realise our ideas the society needs patrons and partners > Link. Equally important is the active engagement of our members and their help with developing the society.

Our invitation to join netzwerk mode textil extends to students, professionals and enthusiasts engaged in the following areas:

  • history of dress and fashion
  • cultural history
  • cultural theory
  • cultural anthropology
  • ethnology
  • textile arts
  • history of textiles
  • textile conservation
  • theatre and film costume
  • museums and private collections
  • places of learning
  • textile and fashion industry
  • fashion journalism

We are particularly encouraging students and those embarking on a career in clothes-related fields. Our events and particularly active engagement in our work provides networking opportunities as well as offering the possibility to gain experiences to put on your CV.

We also welcome institutions, museums and places of learning, which we hope would also profit from our networking activities and events.

We are looking for engaged members with a professional viewpoint who help us to develop and shape our network with enthusiasm, energy and subject knowledge.

 

netzwerk mode textil - network fashion textile

Promoting and supporting the study of the history and theory of textiles, dress and fashion.

Intelligent Connections was the motto of the first event of netzwerk mode textil in March 2009 and it still guides our activities. Our aim is to develop a network for those interested and engaged in the cultural history and theory of textiles, dress and fashion.

Foundation
The desire for a multi-disciplinary society had existed for many years. In 2008 three academics turned it into practice: Jutta Bender, Elizabeth Hackspiel and Gundula Wolter > founded the netzwerk mode textil. A new approach for the German speaking area, this lively forum offers room for all subjects related to the history and theory of fashion and textiles.

Members
Academics from many disciplines have joined us: the history and theory of art and fashion, cultural theory and anthropology, ethnology, sociology and many more. Curators and textile conservators, costume, textile and fashion designers, as well as artists, textile researchers, fashion journalists and many lecturers and students are members of our network.

Activities
We further the study of the history and theory of textiles, dress and fashion and are keen to link up the projects we are involved in. Our clearly structured and constantly updated website provides a wealth of highly useful information: news about recent publications, current exhibitions and conferences, as well as a large number of links to related sites. Members gain exclusive access to lists of relevant museums, collections, places of learning, films and grant-making bodies, as well as bibliographies covering the cultural history of dress and fashion. We are developing a member-only online forum for information exchange. Once a month our members receive a newsletter outlining current developments relating to netzwerk and updates from the worlds of fashion and textile research. As part of our online and print series Intelligente Verbindungen > three conference papers were published and further volumes with transcripts and essays will follow. Since 2017 netzwerk mode textil e. V. issues an annual print publication Jahrbuch 2017, 2018, 2019 and so on >.

Status
netzwerk mode textil e.V. was registered as an association in Berlin Charlottenburg on 14 July 2008 (VR 27832). Since 1 January 2010 we have been a registered charity. We welcome donations >, which can be tax deducted.